A    Reisevertragsrecht            5 Informationspflichten und Prospekt (BGB-InfoV)


Verspätung des Hinflugs/Minderung/Unannehmlichkeit
Die Grenze des Zumutbaren ist bei einer Flugverschiebung überschritten, wenn der Hinflug nicht an dem in der Reisebestätigung angegebenen Tag beendet war, sondern erst in der folgenden Nacht und die Nachtruhe komplett entfällt.
AG Hamburg, 2.9.2010 - 8B C 194/10, RRa 2011, 125

Flugzeitenänderung/Informationspflichten
Bei einer Pauschalreise, bei der verbindliche Reisezeiten nicht vereinbart sind, muss ein Reisender damit rechnen, dass diese gegebenenfalls auch zu unkomfortablen Zeiten stattfinden und am Anreisetag eine nur unzureichende Nachtruhe möglich sein kann.
AG München, 30.12.2010 - 173 C 23180/10 (rkr.)

Passivlegitimation des Reisebüros/Reisevermittlung/Pass- und Visumerfordernisse/ Informationspflichten/Auswahlberatung
Die Unterrichtung über Pass- und Visumnotwendigkeiten gehört nicht zur Beratung bei der Auswahl, sondern zur Durchführung der Reise. Insofern ist das Reisebüro Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters und haftet nicht selbst.
AG Leipzig, 6.4.2011 - 113 C 6263/10, RRa 2011, 120

Flugzeitenänderung/Informationspflichten
Bei einer Pauschalreise, bei der verbindliche Reisezeiten nicht vereinbart sind, muss ein Reisender damit rechnen, dass diese gegebenenfalls auch zu unkomfortablen Zeiten stattfinden und am Anreisetag eine nur unzureichende Nachtruhe möglich sein kann.
AG München, 30.12.2010 - 173 C 23180/10 (rkr.)

Reisemangel / Hinweispflicht des Reiseveranstalters
1. § 4 BGB-InfoV statuiert lediglich die Mindestverpflichtungen für den Reiseveranstalter. Es kann nicht zweifelhaft sein, dass der Reiseveranstalter weitere Hinweispflichten hat, insbesondere die, den Reisenden über
wesentliche Änderungen der Reiseleistungen vor Antritt der Reise zu informieren.
2. Die Verletzung von Informationspflichten kann eine Reisepreisminderung jedenfalls dann rechtfertigen, wenn sich die Informationspflichtverletzung auf erhebliche Reisemängel bezieht, die zu einer Kündigung des
Reisevertrages gemäß § 651e BGB berechtigen.
3. Ein Reisender kann grundsätzlich erst dann eine Minderung des Reisepreises wegen des Vorliegens von Mängeln geltend machen, wenn er zuvor den Mangel gerügt hat.
LG Frankfurt a. M., 25.10.2010 - 2 - 24 S 35 / 10, (Rev. zugel.)

Hurrikan / Anmeldefrist für Mängel / Hinweispflichten
1. Verletzt der Reiseveranstalter seine Informationspflichten vor Reiseantritt durch eine falsche oder eine unzureichende Information, liegt hierin schon ein selbstständiger Reisemangel, soweit der Nutzen der Reise betroffen ist.
2. Der gesamte Bereich der Hinweis- und Aufklärungspflichten wird im Reiserecht als Hauptpflicht angesehen mit der Folge, dass eine Pflichtverletzung einen Mangel begründet und damit § 651f Abs. 1 BGB, nicht aber § 280 BGB anzuwenden ist.
AG Duisburg, 5.11.2009 - 53 C 2499/09

Reisemangel / Windpocken / Hinweispflicht / Verweigerung des Flugs
1. Wird ein Reisender zu Unrecht aus dem Flugzeug gewiesen, so ist hierin ein zur Minderung führender Mangel der Reise zu sehen (vgl. LG Duisburg, Urteil vom 31.05.2007, Az. 12 S 151/06).
2..Die Verweigerung der Beförderung durch den Flugkapitän stellt jedoch keinen Reisemangel dar wenn diese durch den Flugkapitän gerechtfertigt ist. Dabei ist zu beachten, dass dem Flugkapitän im Rahmen der Ausübung seiner Bordgewalt ein gewisses Ermessen zusteht, über das Bestehen einer Fremd- oder Eigengefährdung zu
urteilen. Eine zu Unrecht erfolgte Verweigerung der Beförderung liegt nur dann vor, wenn dem Flugkapitän bei seiner Entscheidung ein Ermessensfehler vorgeworfen werden kann.
3.
Der Flugkapitän hat die Weigerung des Transports der Tochter des Klägers mit dem Schutz der anderen Passagiere vor der Ansteckung mit Windpocken, mithin mit einer
Gesundheitsgefährdung der Passagiere begründet. Es bestanden hinreichend konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer solchen Gefährdung (Eigener LS).
AG Duisburg, 29.10.2009 - 49 C 3398/99, BeckRS 2010, 4894

Reisevertrag / Aufklärungspflicht / Chikungunya-Virus
§ 651 c BGB
Der Reisende kann sich mit ausreichendem Mückenschutz vor dem Chikungunya-Virus schützen. Daher stellt dieser Virus keine erhebliche Gefährdung für Leib oder Leben des Reisenden dar, so dass keine Aufklärungspflicht des Reiseveranstalters bezüglich des Chikungunya-Virus besteht.
AG München, Urt. v. 23.10.2007 - 114 C 19795/06, RRa 2008, 132

Öffentlicher Strand / Deutsche Sprache
1. Für den Zustand eines öffentlichen Strandes muss ein Reiseveranstalter nur dann einstehen, wenn er diesen im Prospekt besonders hervorgehoben hat.
2. Ein Reisender kann nicht davon ausgehen, dass sich in seinem Hotel im Ausland in der Mehrzahl deutsche Urlauber aufhalten und aus diesem Grund „Clubsprache" deutsch sein wird bzw. dass die „Betreuer" sämtliche denkbaren Sprachen beherrschen, wenn das nicht ausdrücklich zugesichert wurde.(Leitsatz der RRa)
LG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.5.2008 - 2-24 S 258/07, RRa 2008, 171

Unterlassungsklage/Prospekt/Zeitungsanzeige
Eine Werbeanzeige für eine Reise in einer von einer Krankenkasse herausgegebenen Zeitschrift ist kein “Prospekt” gemäß §§ 4 ff. BGB-InfoV, so dass die für Prospekte geltenden Informationspflichten nicht eingehalten werden müssen.
OLG Frankfurt a.M. 8.5.2008 – 6 U 101/07
Fundstelle: RRa 2008, 283

Überbuchung / Ersatz-Hotel / Informationspflicht über wesentliche Veränderungen im Zielgebiet / Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude
§ 651 f BGB
1. Ein Reiseveranstalter muss den Reisenden über alle wesentlichen Veränderungen informieren, die zwischen Buchung und Reiseantritt im Zielgebiet eintreten. Dazu zählt auch die Verpflichtung, frühzeitig über die Überbuchung des ursprünglich gebuchten Hotels aufzuklären.
2. Die Verletzung dieser Hauptpflicht begründet Ansprüche auf Minderung des Reisepreises und Schadensersatz.
3. Rügt ein Reisender am Urlaubsort eine abweichende Unterbringung, umfasst diese Mängelanzeige auch die weitere Rüge, er sei im Vorfeld der Reise nicht über diese abweichende Unterbringung infolge einer Überbuchung des ursprünglich gebuchten Hotels informiert worden.(Leitsatz der RRa)
LG Frankfurt a.M., Urt. v. 28.3.2008 - 2-24 S 139/07; RRa 2008, 121

Mindestteilnehmerzahl in Werbeanzeige notwendig
§ 4 BGB-InfoV
1. Die Werbeanzeige eines Reiseveranstalters in der Presse ist ein Prospekt nach § 4 BGB-InfoV, wenn in der Anzeige die wesentlichen Reisemerkmale wie Ziel, Transportart, Reisepreis und Unterkunft angegeben werden.
2. Die Mindestteilnehmerklausel nach § 4 Nr. 7 BGB-InfoV muss nicht nur eine konkrete Mindestteilnehmerzahl nennen, sondern auch den spätesten Absagezeitpunkt durch den Veranstalter (Eigener Leitsatz).
LG München I, Urt. v. 1.7.2003 - 33 O 2642/03                                                                                                                                                                                        
Fundstelle: NJW-RR 2003, 1689


Informationspflicht über Gefährdung
1. Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, bei einer Hurrikanvorwarnung Reisende, die in das Hurrikangebiet abreisen wollen zu warnen und ihnen damit Gelegenheit zur Kündigung des Reisevertrags wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt zu geben. Notfalls ist die Warnung noch während des Flugs auszusprechen, um den Reisenden zu ermöglichen, noch vor der Ankunft des Hurrikans im Zielgebiet den Rückflug anzutreten.
2. Versäumt ein Reiseveranstalter den Hinweis auf die Hurrikanvorwarnung, weil er keine entsprechenden Erkundigungen eingezogen hat, schuldet er Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung.
3. Wirkt das Erlebnis einer schwerwiegenden Katastrophe am Urlaubsort beim Reisenden nach Verlegung an einen anderen Ort nachhaltig und fortwirkend nach, ist der mit der Reise erstrebte Erholungswert auch für die Tage nach dem Ortswechsel gänzlich entfallen.
OLG Frankfurt, Urt. v. 24.4.2003 - 16 U 164/00                                                                                     
Fundstelle: NJW-RR 2003, 1139; RRa 2003, 110


Reisebüro/Flugvorverlegung/Informationspflicht
Ein Reisebüro hat eine ihm mitgeteilte Flugvorverlegung an den Reisenden weiter zu leiten. Der aus der unterbliebenen Information entstandene Schaden wird nicht von einem Haftungsausschluss für Flugzeitenänderungen betreffend die vermittelten Flüge erfasst.
AG Frankfurt a. M., Urt. v. 4.12.2002 - 29 C 7150/02-85                                                                               
Fundstelle: RRa 2003, 35


BGH/Kündigung wegen höherer Gewalt/Gefährdungsschwelle 1:4/Informationspflicht des Veranstalters  
                                                                                               
 § 651j BGB                                                                                                                                                        
Ein Kündigungsrecht des Reisenden wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt besteht auch dann, wenn mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses (hier: Hurrikan im Zielgebiet in der Karibik) mit erheblicher, und nicht erst dann, wenn mit ihm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist. - Hinweispflicht des Reiseveranstalters.
BGH, Urt. v. 15.10.2002 - X ZR 147/01                                                                                         
 Fundstelle: NJW 2002, 3700, Tonner; LMK 2003, 57; DB 2003, 937 L; DAR 2003, 116; MDR 2003, 377; RRa 2002, 258; TranspR 2002, 465; Führich, Terror, Angst und höhere Gewalt - Antworten des Reiserechts, RRa 2003, 50; Führich, VersR 2003, 445


Hinweispflicht/Swimming-Pool

Es besteht keine Hinweispflicht des Reiseveranstalters auf den üblichen Zustand von Hoteleinrichtungen (hier: Wassertiefe des Swimming-Pools).
AG Bad Homburg, Urt. v. 2.7.2002 - 2 C 714/02                                                                                 
Fundstelle: RRa 2002, 217


Straßensperrung am Gardasee/Straßensperre                                                                                                                                  
BGB-InfoV
Der Reiseveranstalter muss einen Reisenden auf nachteilige Umstände im Zielgebiet hinweisen, die nicht allgemein bekannt sind, aber für den Reisenden von wesentlicher Bedeutung sind. Informiert die Angestellte des die Reise vermittelnden Reisebüros einen Reisenden, der von einem bestimmten Ort am Gardasee Wanderungen unternehmen will, jedoch die ruhigere Lage des Nachbarorts für den Hotelaufenthalt ausnutzen will, bei dem Buchungsgespräch nicht darüber, dass die Straßenverbindung zwischen den beiden Orten gesperrt ist, so entsteht dem Reisenden ein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss. (Leitsatz der Redaktion)
AG Bad Homburg, Urt. v. 25.6.2002 - 2 C 3704/01 (19)                                                   
Fundstelle: NJW-RR 2002, 1635

Informationspflicht/Einreisevorschriften
BGB-InfoV
Auch der Reisende hat die Pflicht, sich darüber zu informieren, ob eine Einreise in arabische Staaten auch mit einem israelischen Einreisestempel möglich ist.
AG München, Urt. v. 7.5.2002 - 211 C 29754/01                                                                                            
Fundstelle: RRa 2002, 174


Reisevermittlung/Versicherungsschutz/Informationspflicht
§§ 651a, 280 I, 241 II BGB
Ein Sportlehrerverband, der ein Nichtmitglied zu einem Fortbildungskurs im Skilaufen mitreisen lässt, haftet dem Mitreisenden nicht für einen erlittenen Unfall, weil er für den Reisenden – anders als für seine Mitglieder – keine Unfallversicherung vorhält. Insoweit besteht auch keine Hinweispflicht.
OLG Celle, Urt. v. 29.11.2001 – 11 U 70/01                                                                                                  
Fundstelle: NJW-RR 2002, 559; RRa 2002,16


Wirbelsturm/Rücktritt wegen höherer Gewalt/Informationspflicht bei Wirbelsturmwarnung
BGB-InfoV                                                                                                                               
Grundsätzlich trifft den Reiseveranstalter eine Informationspflicht bei drohender höherer Gewalt. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn eine Vorwarnung vor einem Wirbelsturm erst am Vorabend vor Reiseantritt gegen 23 Uhr herausgegeben wird.
OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 31.5.2001 – 16 U 164/00                                                                         
Fundstelle: RRa 2001, 178, aufgehoben durch BGH, 15, 10, 2002 - X ZR 147/01; RRa 2002, 258


Reisevertrag/Informationspflichten/Reiserücktrittskostenversicherung
§§ 651a, 275 BGB
1. Es stellt eine positive Vertragsverletzung des Reiseveranstalters dar, wenn er dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bis zum Ende des Hauptprogramms verspricht, dann jedoch nur die Mehrkosten einer vorzeitigen Rückreise versichert.
2. Das vermittelnde Reisebüro hat für die Weitergabe der Informationen des Veranstal-ters nicht einzustehen.
OLG Celle, Urt. v. 26.4.2001 - 11 U 117/00                                                                                
Fundstelle: NJW-RR 2001, 1558


Reisevertrag/Preisminderung/Informationspflicht/Wetterlage
§ 651 c BGB
Kann eine Überquerung des Kilimanjaro durch eine Reisegruppe, der zwei Übernachtungen im Krater und insbesondere Gelegenheiten zum Fotografieren in Aussicht gestellt worden waren, wegen schlechten Wetters und insbesondere dessen Einwirkungen auf die Träger nicht durchgeführt werden, dann ist eine Reisepreisminderung von 50 % begründet, wenn der Anbieter der Reise sich auf 20 Jahre Kilimanjaro-Erfahrung berufen und nicht auf das Risiko schlechten Wetters hingewiesen hat.
OLG Frankfurt, Urt. v. 9.12.1999 - 16 U 66/99                                                                          
Fundstelle: RRa 2001, 137; NJW-RR 2002, 272; RRa 2001, 137