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Reisevertragsrecht 19 Reiseprozess
Abfindungsvergleich/Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
1. Im Falle der Annnahme eines Vergleichsangebotes durch Einreichung eines Schecks über die Vergleichssumme kommt es nicht isoliert auf den Vorgang der Scheckeinreichung an; maßgeblich ist vielmehr das nach außen erkennbare Gesamtverhalten des Angebotsempfängers, soweit es Rückschlüsse auf seinen “wirklichen Willen” erlaubt.
2. Bei Minderungsquoten von 25% bis 49% ist die Frage, ob eine “erhebliche” Beeinträchtigung i.S.d. § 651f Abs. 2 BGB vorliegt, im Einzelfall anhand der Art und des Umfangs der Mängel, des Reisecharakters, des Reisezweckes und des Zielgebietes zu ermitteln.
LG Duisburg, 20.12.2007 – 12 S 69/07 (n. rkr.)
Fundstelle: RRa 2008, 263
Allgemeine Geschäftsbedingungen/Pauschale Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift/Personal- und Sachkosten
1. Eine Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift ist nur zulässig, soweit damit Kosten und Gebühren, die der Gläubiger einer Bank bzw. einer mit dem Lastschrifteinzug betrauten Vertragspartei zu erstatten hat, weil es sich hierbei um zusätzlichen Aufwand handelt, mit dem die Beklagte durch Dritte belastet wird, und der ursächlich auf die Nichteinlösung der Rückbuchung zurückzuführen ist. Das gilt aber nicht für die eigenen Personal- und Sachkosten des Gläubigers.
2. Eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR pro Buchung bei Rücklastschriften ist wegen Verstoßes gegen § 309 Ziffer 5a BGB unwirksam, wenn darin eigene Personal- und Sachkosten enthalten sind, die dem Gläubiger aus der Verfolgung von Erfüllungs- und Schadensersatzansprüchen gegen den Schuldner erwachsen.
OLG Hamm, 31.1.2008 – 17 U 112/07 (n. rkr.)
Fundstelle: RRa 2008, 285