Praxis-Tipp
im Reiserecht: Terror in USA und Angst
Dr. Ernst Führich ist Professor für Reiserecht
an der Fachhochschule Kempten
Welches Recht gilt?
Bei Pauschalreisen von Flug und Unterkunft gilt bei Buchung
im Inland deutsches Recht, bei Individualreisen wie Linienflügen gilt
das Recht des Anbieters, also der Airline.
Flugangst bei USA-Reise Für Linien- wie Charterflüge in die USA sowie für Städte-Pauschalreisen nach NY liegt derzeit kein Fall der höheren Gewalt vor, da die US-Behörden nicht mehr den Luftraum und Flughäfen sperren. Auch berechtigte Angst vor einem Terrorangriff oder einem Flug berechtigt nicht zur kostenfreien Stornierung. Angst ist Teil des persönlichen Lebenas- und Reiserisikos. Bei Rücktritt sind daher die vertraglichen Stornogebühren zu zahlen.
Flugangst
und Naher Osten
Bei Urlaubsreisen in arabische Gebiete des Nahen Ostens, die Türkei
oder andere Länder gibt es derzeit keine kostenfreie Stornierung.
Solange keine dringende Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für ein Land vorliegt,
ist davon auszugehen, dass keine Gefährdung der Reise oder der Urlauber vorliegt.
Sollte sich die Krise zuspitzen und der Reisende während des Urlaubs von Kriegshandlungen
überrascht werden, können der Veranstalter wie der Urlauber die Reise sofort
wegen höherer Gewalt abbrechen. Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn durch ein
plötzliches Ereignis, das weder aus der Privatsphäre des Urlaubers (z. B.
Krankheit) noch aus der Betriebssphäre des Veranstalters (z. B. Streik beim
Hotelier) die Reise erheblich gefährdet, erschwert oder beeinträchtigt ist
und diese Umstände noch nicht bei der Buchung der Reise erkennbar waren (§
651 j BGB)
Reiserücktrittskostenversicherung Diese Versicherung
übernimmt keine Stornokosten bei Fällen der höheren Gewalt oder Angst. Versicherungsfälle
sind beispielsweise plötzliche schwere Erkrankung in der Familie mit Nachweis
durch ärztliches Attest.
Auskünfte
Fluggesellschaften und Reiseveranstalter sind verpflichtet, Kunden
über die aktuelle Situation zu informieren. Kunden sollen
dort um Aufklärung bitten. Konkrete Ratschläge und Einschätzungen zur Situation
können unter www.auswaertiges-amt.de
abgerufen werden.
Telefonisch sind die Informationen
unter 0 18 88-17-4 44 44 zu erreichen. Auch hat das Ministerium spezielle
Telefonnummern für Angehörige von USA-Reisenden
eingerichtet. Sie lauten 0 18 88-17 46 00 oder 02 28-17 46
00.
Literatur zum Thema:
Führich,
Reiserecht von A-Z,
Beck-Rechtsberater im dtv, 2. Aufl. 2000, Stichwort: Kündigung wegen
höherer Gewalt
Diese Hinweise können unter namentlicher Nennung
der Quelle in einem Presseorgan zitiert werden©.
Kempten, den 30. Oktober 2001